Universität Hohenheim
 

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Becker, Tilman ; Heinze, Karen

Auswirkungen geplanter Abstandsregelungen und Regelungen zu Konzessionsgrößen auf Spielhallen am Beispiel Stuttgarts

Bitte beziehen Sie sich beim Zitieren dieses Dokumentes immer auf folgende
URN: urn:nbn:de:bsz:100-opus-13627
URL: http://opus.uni-hohenheim.de/volltexte/2017/1362/


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SWD-Schlagwörter: Glücksspiel , Konzession , Stuttgart
Institut: Forschungsstelle Glücksspiel
DDC-Sachgruppe: Sozialwissenschaften, Soziologie, Anthropologie
Dokumentart: ResearchPaper
Schriftenreihe: Hohenheimer Diskussionsbeiträge zur Glücksspielforschung
Bandnummer: 2
Sprache: Deutsch
Erstellungsjahr: 2014
Publikationsdatum: 12.06.2017
 
Lizenz: Creative Commons-Lizenzvertrag Dieser Inhalt ist unter einer Creative Commons-Lizenz lizenziert.
 
Kurzfassung auf Deutsch: Während der Glücksspieländerungsstaatsvertrag neben dem Verbot der Mehrfachkonzessionen eine Begrenzung der Anzahl der Spielhallen durch die Anzahl der in einer Gemeinde zu erteilenden Erlaubnisse intendierte, hat das LGlüG von Baden-Württemberg die Begrenzung der Anzahl der Spielhallenstandorte durch eine Mindestabstandregel zwischen Spielhallen umgesetzt. Nach § 42 Abs. 3 LGlüG beträgt die Entfernung, die zu einer bestehenden Einrichtung zum Aufenthalt von Kindern und Jugendlichen eingehalten werden muss, mindestens 500 m Luftlinie.
Momentan gibt es in der Stadt Stuttgart 132 Konzessionen für Spielhallen, die sich auf 83 Standorte verteilen. Somit bestehen 49 Mehrfachkonzessionen, die spätestens zum Ende der Übergangsfristen des GlüÄndStV zum 30. Juni 2017 nicht mehr zulässig sind. Von den 83 Spielhallenstandorten unterschreiten 54 Objekte den zulässigen Mindestabstand der Spielhallen untereinander. Unter Berücksichtigung dieser Regelungen verbleiben lediglich 29 Spielhallen im Stuttgarter Stadtgebiet. Somit könnte die Gesamtzahl der Konzessionen im Stuttgarter Stadtgebiet aufgrund der strikten Regelungen in Baden-Württemberg auf ca. 20 Prozent zurückgehen.

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