RT Dissertation/Thesis T1 Steuerrechtliche Optionen und betriebswirtschaftliche Konsequenzen der interperiodischen Glättung von landwirtschaftlichen Einkünften A1 Blanck,Niklas WP 2012/04/11 AB Die vorliegende Arbeit befasst sich mit der potenziellen Einführung einer steuerlichen Risikoausgleichsrücklage in der deutschen Landwirtschaft. Ziel der Arbeit ist es, eine umfassende Betrachtung der Risikoausgleichsrücklage von ihrer steuerrechtlichen und administrativen Einordnung über die Möglichkeiten und Grenzen einkommensglättender Instrumente im Steuerrecht bis hin zur einzelbetrieblichen Wirksamkeit und fiskalpolitischen Auswirkungen vorzulegen. Die Risikoausgleichsrücklage ist ein steuerliches Instrument, mit dessen Hilfe Einkommensschwankungen in der Landwirtschaft vermindert und steuerliche Anreize zur Eigenvorsorge geschaffen werden sollen. Im deutschen Einkommensteuerrecht führen Gewinnschwankungen aufgrund des progressiven Tarifs zu einer steuerlichen Mehrbelastung gegenüber einem konstanten Einkommensstrom. Mit Hilfe der rechtssystematisch an die Rücklage im Forstschäden-Ausgleichsgesetz angelehnten Risikoausgleichsrücklage soll Landwirten die Möglichkeit eingeräumt werden, in erfolgreichen Jahren Gewinne und Liquidität in eine steuerliche Rücklage bzw. einen betrieblichen Ausgleichsfonds einzustellen und diese in weniger erfolgreichen Jahren aufzulösen bzw. zu entnehmen. Dadurch kann die progressionsbedingte Mehrbelastung ausgeglichen und durch die Verschiebung der Steuerzahlungen in die Zukunft ein Zinseffekt bewirkt werden. Die vorliegende Arbeit stellt zunächst die Funktionsweise, Bedeutung und steuertechnischen Auswirkungen von steuerlichen Rücklagen im Allgemeinen und der Risikoausgleichsrücklage im Speziellen dar und ordnet sie vor dem Hintergrund der geforderten Steuergerechtigkeit in das deutsche Steuersystem ein. Rücklagen stellen aufgrund ihrer interperiodischen Einkommensverschiebung ebenso wie andere steuerliche Glättungssysteme eine Durchbrechung des Prinzips der Jahresabschnittsbesteuerung dar, wenngleich die Vermeidung steuersystembedingter unbilliger Härten oder andere Gründe durchaus für ihre Einführung sprechen können. Die landwirtschaftliche Tätigkeit, definiert als Nutzung der natürlichen Kräfte des Bodens zur Erzeugung von Pflanzen und Tieren, legt im Vergleich zu anderen Steuerpflichtigen eine besondere Abhängigkeit von den Naturkräften nahe. Die praktische Umsetzbarkeit der geforderten Risikoausgleichsrücklage erscheint schwierig, da die aufgrund der Steuergerechtigkeit zu fordernden Restriktionen in der administrativen Umsetzung nicht unproblematisch sind und zudem im Gegensatz zur betriebswirtschaftlichen Wirksamkeit und Zielerreichung stehen. Die Risikoausgleichsrücklage steht damit vor der gleichen Problematik wie eine Vielzahl anderer interperiodischer Glättungssysteme, deren steuersystematische Wirkung in der Arbeit herausgearbeitet wird. Zur Quantifizierung der Wirksamkeit der im deutschen Steuerrecht existierenden zweijährigen Durchschnittsbesteuerung nach § 4a EStG sowie der zusätzlichen Anwendung der Risikoausgleichsrücklage wird eine umfassende empirische Untersuchung auf Basis zehnjähriger Datenreihen von ca. 5.300 Testbetrieben aus dem deutschen Testbetriebsnetz dargestellt. Mittels eines Optimierungs-Algorithmus wird für unterschiedliche betriebswirtschaftliche Ausrichtungen auf Basis realer Betriebe das Glättungs- und Verschiebungspotenzial für die landwirtschaftlichen Betriebe bzw. das Budgetbelastungspotenzial für den Fiskus abgeschätzt. Die Berechnungen lassen bei Einführung der Risikoausgleichsrücklage selbst unter optimaler Rücklagenbildung nur einen moderaten Effekt gegenüber der jetzigen Versteuerungsform erwarten. Einen wesentlichen Beitrag zur Stabilisierung von Betrieben kann die Risikoausgleichsrücklage nicht leisten. Die steuerrechtlich gebotene Bindung der Rücklage an einen betrieblichen Ausgleichsfonds hat zur Folge, dass von der steuerverschiebenden Wirkung in erster Linie Betriebe profitieren können, die stabil aufgestellt sind und bereits ohne Risikoausgleichsrücklage jederzeit über ausreichend freie Liquidität verfügen. Insgesamt existieren nur schwer lösbare Gegensätze zwischen den steuerrechtlichen Anforderungen (Steuersicherungsprinzip) an eine Risikoausgleichsrücklage und einer Ausgestaltung, die die Wirksamkeit der Risikoausgleichsrücklage erhält. Diese Divergenzen führen dazu, dass die Nutznießer der Risikoausgleichsrücklage vielfach nicht die erklärten Adressaten der Risikoausgleichsrücklage sind. Eine forcierte Einführung der Risikoausgleichsrücklage erscheint in Deutschland derzeit weder angemessen noch notwendig. Für den Fall einer Einführung sind im Zuge der Untersuchungen wesentliche Anforderungen herausgearbeitet worden, die bei der Ausgestaltung einer Risikoausgleichsrücklage bzw. steuerlichen Glättungssystemen im Allgemeinen Beachtung finden sollten. K1 Landwirtschaft K1 Steuergerechtigkeit K1 Steuerprogression PP Hohenheim PB Kommunikations-, Informations- und Medienzentrum der Universität Hohenheim UL http://opus.uni-hohenheim.de/volltexte/2012/692